Physiotherapie: Das ist beim Rezept neu seit November

Nov 4, 2024 at 1:00 AM
Der GKV-Spitzenverband hat kürzlich drei neue Leistungen in der Physiotherapie-Abrechnung eingeführt, die eine umfassendere Betreuung und Behandlung der Patienten ermöglichen sollen. Diese Neuerungen zielen darauf ab, die Diagnostik zu verbessern, den Therapieverlauf genauer zu überwachen und den Aufwand der Leistungserbringer besser zu vergüten.

Innovative Ansätze für eine effizientere und patientenorientierte Physiotherapie

Umfassende Diagnostik für einen maßgeschneiderten Behandlungsplan

Die erste der neuen Leistungen ist die physiotherapeutische Diagnostik. Hierbei werden die Versicherten eingehend befragt und untersucht, um die Therapieziele und den Behandlungsplan genau festzulegen. Diese Leistung kann einmal pro Blankoverordnung in Anspruch genommen werden und muss vor Beginn der Therapie oder einer neuen Behandlungseinheit durchgeführt werden. Durch diese gründliche Analyse können die Therapeuten die individuellen Bedürfnisse der Patienten optimal berücksichtigen und eine zielgerichtete Behandlung konzipieren.Eine weitere Neuerung ist die Bedarfsdiagnostik, die im Verlauf der Therapie zum Einsatz kommt. Hierbei werden die Versicherten erneut untersucht und befragt, um die bisher erreichten Therapieziele zu überprüfen und gegebenenfalls Anpassungen am Behandlungsplan vorzunehmen. Diese Leistung kann ebenfalls einmal pro Blankoverordnung abgerechnet werden, wobei zwischen der physiotherapeutischen Diagnostik und der Bedarfsdiagnostik mindestens 28 Tage liegen müssen. Durch diesen regelmäßigen Abgleich können die Therapeuten die Behandlung optimal an den aktuellen Bedarf des Patienten anpassen.

Vergütung des Mehraufwands für eine qualitativ hochwertige Versorgung

Die dritte Neuerung ist die versorgungsbezogene Pauschale, die den besonderen Aufwand der Leistungserbringer im Zusammenhang mit der Blankoverordnung abdeckt. Dazu gehören beispielsweise die Steuerung des Versorgungsablaufs und die Sicherung der Versorgungsqualität. Diese Pauschale kann einmalig je Blankoverordnung abgerechnet werden und soll die Physiotherapeuten für ihren erhöhten organisatorischen und administrativen Aufwand entschädigen.Diese Änderungen in der Physiotherapie-Abrechnung bieten zahlreiche Vorteile für Patienten und Leistungserbringer gleichermaßen. Durch die umfassende Diagnostik und die regelmäßige Überprüfung des Behandlungsverlaufs können die Therapeuten die Therapie optimal an die individuellen Bedürfnisse anpassen. Gleichzeitig werden die Leistungserbringer für ihren erhöhten Aufwand bei der Qualitätssicherung und Koordination der Versorgung angemessen vergütet. Insgesamt tragen diese Neuerungen dazu bei, die Physiotherapie noch patientenorientierter und effizienter zu gestalten.