Die von der Staatsregierung beschlossene Regelung, die E-Autos kostenlos parken zu lassen, führt in bayerischen Städten zu unterschiedlichen Reaktionen. Während einige Städte sie ablehnen und Ängste vor Umsatzeinbußen und Eingriffen in die kommunale Selbstverwaltung haben, finden andere Städte sie positiv und sehen sie als einen Schritt zur Förderung der E-Mobilität.
Die Kritik an der Regelung
In München, wie vom Mobilitätsreferat berichtet, werden die Gemeinden besorgt, dass ihnen der Gestaltungsspielraum für die unterschiedlichen Erfordernisse der Orte genommen werde. Der Vorstoß widerspreche zudem dem Münchner Grundprinzip der Nachfragesteuerung durch Entgelt. In Augsburg wird laut Sprecher ein zusätzlicher Verwaltungsaufwand und ungeplantes Verlieren von Einnahmen angesprochen. In Bayreuth ist es bedauerlich, dass es keinen finanziellen Ausgleich für Einnahmeverluste der Kommunen geben soll. Auch in Regensburg und Ansbach gibt es ähnliche Kritik.Die Ablehnung in bayerischen Städten
Die bayerische Städtetag hatte sich bereits zuvor gegen die Maßnahme gestellt. Geschäftsführer Bernd Buckenhofer der dpa sagte, dass eine bayernweite Vorgabe die Kommunen nicht unterstütze, sondern ihren Gestaltungsspielraum einschränke. In diesen Städten wird der Eindruck herrschen, dass die Regelung nicht die lokalen Bedürfnisse berücksichtigt.Die Unterstützung in Würzburg
In Würzburg trifft die Regelung auf Zustimmung. Eine Sprecherin sagte, dass der Impuls der Staatsregierung, die E-Mobilität zu fördern, mit den ambitionierten Klimazielen der Stadt übereinstimme. Die Stadt sieht die Möglichkeit, durch die kostenlose Parkzeit E-Autos attraktiver zu machen und gleichzeitig zur Luftreinhaltung beizutragen.Die Umsetzung und Details
Ab dem 1. April 2025 können E-Autos, von außen aufladbare Hybridfahrzeuge und Brennstoffzellenautos in ganz Bayern bis zu drei Stunden kostenlos auf eigentlich gebührenpflichtigen Stellflächen parken. Die Maßnahme ist zunächst bis Ende 2026 befristet und die Kommunen können sie nicht außer Kraft setzen. Innenminister Joachim Herrmann (CSU) sprach von einer unbürokratischen Lösung, um E-Fahrzeuge attraktiver zu machen. Er hofft, dass die Regelung zur Luftreinhaltung beiträgt und weniger Fahrzeuglärm verursacht.Aber es ist noch unklar, wie die Regelung in der Praxis genau umgesetzt wird. Die Kommunen verweisen darauf, dass ihnen die konkrete Verordnung noch nicht vorliegt. Laut Minister Herrmann reicht es etwa aus, bei seinem E-Fahrzeug eine Parkscheibe hinter die Windschutzscheibe zu legen. Es sei auch denkbar, dass Kommunen ihre Parkautomaten ändern, damit Fahrerinnen und Fahrer von E-Autos ein kostenloses Ticket für bis zu drei Stunden ziehen können. Park-Apps könnten zudem ein Zusatzfeld anbieten, damit für E-Autos die ersten drei Stunden Parken kostenlos seien.Zugleich betonte Herrmann, dass die Kostenbefreiung nur für öffentliche Parkflächen gilt. Diese sind etwa am blauen P-Zeichen erkennbar. Supermarktparkplätze gehören in der Regel nicht dazu. Die vor Ort festgelegte Höchstparkdauer kann auch weniger als drei Stunden betragen und wird durch die Gebührenbefreiung nicht außer Kraft gesetzt.Ob Kommunen so einfach erkennen können, ob es sich bei einem Fahrzeug wirklich um eines handelt, das von der Regelung umfasst ist, ist zumindest fraglich. Am einfachsten wäre dies über den Zusatz E am Ende des Kennzeichens möglich. Alle von der Regelung betroffenen Fahrzeuge können ein solches Kennzeichen erhalten, wie der ADAC erklärt. Doch längst nicht alle dieser Fahrzeuge haben auch den E-Zusatz auf dem Nummernschild. Ein solches muss extra beantragt werden. Wer das nicht tut, erhält ein normales Kennzeichen ohne den E-Zusatz.