Nach der sogenannten General Safety Regulation der EU müssen seit dem 7. Juli 2024 alle Neuwagen einen sogenannten Event Data Recorder (EDR) installiert haben. Dieser ist nichts anderes als eine Blackbox für den Straßenverkehr. Die Pflicht gilt laut ADAC nun für alle PKWs, Lastkraftwagen und Busse (Nutzfahrzeuge bis 3,5 Tonnen). Für andere Fahrzeugklassen gibt es ein wenig mehr Zeit. Andere Autohersteller verbauen bereits ohne gesetzliche Bindung EDR-Aufzeichnungssysteme in ihren Fahrzeugen, wie der Automobilclub schreibt.
Die Hintergrund der Maßnahme ist eine seit 2018 laufende verkehrspolitische Agenda der EU, die die Anzahl der Verkehrstoten und Schwerverletzten nach Autounfällen bis 2030 halbieren will. Erste Teilerfolge können sich laut EU-Verkehrsstatistik bereits ansehen lassen. Einige Mitgliedstaaten, wie Deutschland, Dänemark, Irland, Zypern, Litauen, Malta, Polen, Portugal und Schweden, verzeichneten im vergangenen Jahr die niedrigste Zahl von Verkehrstoten aller Zeiten. Bis 2050 soll laut Europäischem Parlament die Zahl der Verkehrstoten sogar nahe Null gesenkt werden.
Ein Teil der Sicherheitsstrategie ist auch das verbindliche EDR-System für alle zugelassenen Neuwagen innerhalb der EU. Die Aufgabe der Blackbox besteht darin, die beim Unfall aufgezeichneten Daten auszulesen, um Verkehrs-Unfälle besser zu verstehen und schließlich zu verhindern. Laut ADAC ist der EDR meist im Airbag-Steuergerät installiert, da hier die wichtigsten Informationen zur Steuerung der Fahrzeuge zusammenkommen. Daten wie die Informationen zur Geschwindigkeit, Motordrehzahl, Lenkwinkel oder über die Airbag-Aktivität enthalten.
Aber ab wann werden die Daten tatsächlich erfasst und gespeichert? Laut ADAC springt der EDR an, wenn er eine Geschwindigkeitsänderung in Quer- oder Längsrichtung von mehr als 8 km/h innerhalb von 150 Millisekunden registriert, beim Auslösen von Gurtstraffern oder Airbags sowie beim Auslösen einer aktiven Motorhaube. Letzteres wäre bei einer Kollision mit einem Fußgänger der Fall.
Die Blackbox zeichnet ständig alle Fahrzeug-Daten auf und überschreibt sie wieder. Sie werden erst gespeichert, wenn es zu einer Kollision kommt. "Der Event Data Recorder springt an, wenn er eine Geschwindigkeitsänderung in Quer- oder Längsrichtung von mehr als 8 km/h innerhalb von 150 Millisekunden registriert, beim Auslösen von Gurtstraffern oder Airbags sowie beim Auslösen einer aktiven Motorhaube. Letzteres wäre bei einer Kollision mit einem Fußgänger der Fall", erklärt der ADAC auf seiner Website.
Prinzipiell gelten laut ADAC: Die vom EDR-System gespeicherten Daten gehören datenschutzrechtlich dem jeweiligen Fahrer oder Halter eines Fahrzeugs. Allerdings kann dieser nicht verhindern, dass bei einem zivil- oder strafrechtlichen Verfahren ein Gericht oder die Staatsanwaltschaft anordnet, die Daten aus der Blackbox auszulesen.
Übrigens: Es gibt tatsächlich – die perfekte Sitzhaltung im Auto. Wer mit dem Auto sicher unterwegs sein möchte, der sollte zudem ein paar Tipps kennen.