Alte Kaminöfen: Bis Jahresende neue Grenzwerte einhalten und handeln

Dec 11, 2024 at 6:38 PM
Offene Kamine, Kochherde und bestimmte historische Öfen sowie solche, die die einzige Heizquelle sind, sind von der Nachrüstpflicht ausgenommen. Auch Öfen, die vor 1950 installiert wurden. Es ist ratsam, den zuständigen Bezirksschornsteinfeger zu fragen, ob der eigene Ofen unter die Ausnahmen fällt. Laut Zentralverband Sanitär Heizung Klima können Besitzer von ihrem Ofen-Hersteller eine Bescheinigung erhalten, die zeigt, dass ihre Anlage die geforderten Grenzwerte einhält und diese an die Behörden weiterreichen. Wenn die Anlage die strengeren Grenzwerte nicht einhält, kann der Ofen entweder ausgetauscht, nachgerüstet oder stillgelegt werden. Besitzer können die Abgaswerte auch zunächst von ihrem zuständigen Schornsteinfeger messen lassen, was je nach Aufwand bis zu tausend Euro kosten kann. Das lässt sich nicht allgemein sagen und hängt auch von den individuellen Kundenwünschen ab. Der Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks rät eher zum Austausch gegen einen modernen, emissionsarmen und effizienteren Ofen, der bis zu mehrere tausend Euro kosten kann. Bei einem Neukauf rät das Umweltbundesamt auf das Qualitätssiegel “Blauer Engel” zu achten, das Anlagen mit einer niedrigen, umweltfreundlichen Verbrennung kennzeichnet.

Nachrüstungsmöglichkeiten

Öfen können auch nachgerüstet werden, zum Beispiel mit einem Feinstaubabscheider oder entsprechenden Filtern. Dies sei zum Teil besser als neue Geräte ohne Qualitätssiegel zu kaufen, sagen Experten. Ob eine Nachrüstung überhaupt technisch und baulich möglich ist, kann der Bezirksschornsteinfeger feststellen. Eine Nachrüstung ist nach Ablauf der Übergangsfrist zum Jahresende 2024 jedoch nicht mehr möglich.

Konsequenzen für Nicht-Einhaltung

Wer seinen Kaminofen weiter nutzt, obwohl dieser die Grenzwerte nicht einhält, muss mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 50.000 Euro rechnen. In NRW gibt es bisher keine klare Regelung des Landes, ob und wer die Grenzwerte ggf. kontrolliert und diese den Behörden meldet. Feuerstätten wie Öfen werden in der Regel vom Schornsteinfeger alle 3-4 Jahre kontrolliert. Spätestens nach der nächsten Kontrolle sollte vom Schornsteinfeger bei Nicht-Einhaltung ein entsprechender Hinweis bzw. Meldung an die Behörden erfolgen und Besitzer über eine Nachrüstung oder Neuanschaffung nachdenken, um mögliche Strafen zu vermeiden.