Winterreifenregelungen in Europa: Was Urlauber beachten sollten

Dec 20, 2024 at 6:00 AM

In den kommenden Wochen planen viele Autofahrer, ihre Winterferien in schneebedeckten Gebieten Europas zu verbringen. Dabei ist es wichtig, die unterschiedlichen Vorschriften für Winterreifen im Ausland zu kennen, da diese von Land zu Land variieren können und oft strenger sind als in Deutschland. In einigen Ländern drohen hohe Geldstrafen, wenn die Reifenpflicht nicht eingehalten wird. Die deutschen Vorschriften sehen eine situationsbedingte Winterreifenpflicht vor, während andere europäische Länder feste Zeiträume festgelegt haben, in denen Winterreifen obligatorisch sind. Diese Regelungen betreffen auch Mindestprofiltiefen und können je nach Region oder Straßenzustand kurzfristig angepasst werden.

Details zu den Winterreifenregelungen in verschiedenen Ländern

In der kühlen Jahreszeit nähern sich die Winterferien, und viele Reisende planen, mit ihrem Fahrzeug durch die verschneiten Alpen oder andere winterliche Gegenden Europas zu reisen. Doch Achtung: Die Anforderungen an Winterreifen variieren stark zwischen den Ländern und können erhebliche Konsequenzen haben, falls sie nicht eingehalten werden.

In Deutschland besteht eine situationsbedingte Winterreifenpflicht, die besagt, dass Winterreifen nur bei entsprechenden Wetterbedingungen notwendig sind. Seit Oktober 2024 dürfen Reifen mit dem M+S-Symbol nicht mehr verwendet werden. Die Mindestprofiltiefe liegt bei 1,6 Millimetern. Bei Verstößen drohen Geldstrafen sowie Punkte in Flensburg.

In Österreich müssen Fahrzeughalter vom 1. November bis zum 15. April bei winterlichen Straßenverhältnissen Winterreifen verwenden. Die Mindestprofiltiefe beträgt vier Millimeter. Nichtbeachtung kann Bußgelder von bis zu 5.000 Euro nach sich ziehen.

In Italien gibt es keine einheitliche Regelung, aber in Südtirol und auf der Brennerautobahn A22 besteht eine Winterreifenpflicht vom 15. November bis zum 15. April. Bei Nichtbefolgung drohen Geldstrafen von bis zu 345 Euro. In anderen italienischen Regionen können kurzfristige Regelungen durch Verkehrsschilder angezeigt werden.

In Frankreich gilt zwischen dem 1. November und 31. März eine Winterreifenpflicht in bestimmten Bergregionen, wobei die Reifen eine Mindestprofiltiefe von 3,5 Millimetern aufweisen müssen. Bei Verstößen drohen Bußgelder von 135 Euro und die Weiterfahrt kann untersagt werden.

In der Schweiz existiert keine allgemeine Winterreifenpflicht, doch ungeeignete Bereifung kann zu Geldstrafen führen, insbesondere wenn sie zu Verkehrsbehinderungen führt. Bei Unfällen mit Sommerreifen auf winterlichen Straßen kann eine erhebliche Mithaftung die Folge sein.

In Slowenien ist zwischen dem 15. November und dem 15. März eine Winterreifenpflicht in Kraft, die auch außerhalb dieses Zeitraums gelten kann, wenn die Straßenverhältnisse dies erfordern. Alternativ sind auch Sommerreifen mit Schneeketten erlaubt, solange die Profiltiefe drei Millimeter beträgt. Bei Verstößen droht eine Geldbuße von 40 Euro, die bei Verursachung einer Verkehrsbehinderung auf 500 Euro steigt.

In Tschechien gilt vom 1. November bis 31. März eine allgemeine Winterreifenpflicht, die bei spezifischen Bedingungen wie Schnee, Eis oder Matsch in Kraft tritt. Bei Fahrzeugen unter 3,5 Tonnen muss die Profiltiefe bei vier Millimetern liegen. Bei einem Verstoß droht ein Bußgeld zwischen 55 und 92 Euro.

Von einem Journalisten her gesehen, zeigt dieser Bericht die Notwendigkeit, sich vor einer Fahrt ins Ausland über die lokalen Reifenregelungen zu informieren. Die Sicherheit auf der Straße ist das oberste Ziel dieser Vorschriften, und es ist jedem Fahrer gut angemessen, sich daran zu halten, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden. Es lohnt sich also, vor der Abfahrt noch einmal gründlich zu recherchieren und gegebenenfalls rechtzeitig die Reifen wechseln zu lassen.