Wenn die Flut kommt: Wie Autobesitzer geschützt sind
Wenn das Auto unter Wasser steht, ist das eine beunruhigende Situation. Doch Autobesitzer können aufatmen, wenn sie gut versichert sind. Der ADAC und der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) erklären, was bei solchen Schäden am Auto gilt.Schutz vor Elementarschäden: Teilkasko und Vollkasko im Vergleich
Teilkasko deckt Überschwemmungsschäden ab
Egal ob Sturmflut, Hochwasser oder Starkregen - eine abgeschlossene Teilkaskoversicherung kommt in der Regel für solche Überschwemmungsschäden auf. Der Teilkasko-Schutz greift auch bei sogenannten Elementarereignissen wie Hagel- und Sturmschäden. Allerdings muss bei Letzteren meist mindestens Windstärke 8 geherrscht haben.Vollkasko bietet umfassenden Schutz
Wer eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen hat, genießt den Teilkasko-Schutz bereits. Doch wer lediglich die gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflicht besitzt, muss Schäden aus eigener Tasche bezahlen.Wiederbeschaffung oder Reparatur
Wird ein Auto von einer Flut komplett zerstört, erstattet die Versicherung in der Regel den Wiederbeschaffungswert oder, je nach Vertrag, sogar den Neupreis. Allerdings wird der mögliche Restwert des Wracks von der Erstattungssumme abgezogen.Bei beschädigten Autos übernimmt die Versicherung die Reparaturkosten. Das gilt auch für Schäden, die durch im Wasser treibende Gegenstände verursacht werden. Auch fest montierte Zusatzausstattung wie Dachboxen oder Kindersitze sind versichert - bis zu einem vertraglich festgelegten Wert.Keine Rückstufung nach Schadensfall
Für den Versicherten fällt nach einem Schadensfall lediglich die vereinbarte Selbstbeteiligung an. Es gibt keine Rückstufungen in der Einstufung.Vorsichtsmaßnahmen sind wichtig
Ob die Versicherung den Schaden vollständig übernimmt, hängt von der konkreten Situation ab. Zwar trägt die Teilkasko Überschwemmungsschäden in der Regel. Doch wer sein Auto trotz Hochwasserwarnung nicht aus dem Gefahrenbereich entfernt, riskiert, dass der Versicherer die Leistung kürzt oder sogar ganz verweigert.Auch wer in eine bereits überschwemmte Straße fährt und dadurch einen Wasserschaden am Motor erleidet, kann laut GDV Probleme mit der Teilkaskoversicherung bekommen. Solche Schäden werden nicht als unmittelbare Folge der Überschwemmung angesehen.Vorsicht bei Fahrlässigkeit
Selbst eine Vollkaskoversicherung kann ihre Leistungen kürzen, wenn der Fahrer die Überflutung hätte erkennen und trotzdem hindurchfahren können - das wäre dann grobe Fahrlässigkeit. Bei vorsätzlichen Handlungen kommt ohnehin keine Kaskoversicherung für Schäden auf.Richtige Reaktion im Schadensfall
Wer in einer Hochwasserlage unterwegs ist, sollte sein Auto möglichst nicht in Senken parken, sondern an erhöhter Stelle abstellen. Auch sollte man es nicht über Tage unbeobachtet lassen.Ist Wasser bereits eingedrungen, darf man auf keinen Fall versuchen, den Motor zu starten - das könnte zu Folgeschäden führen. Stattdessen sollte man das Auto aus der Gefahrenzone schieben oder abschleppen lassen. Auch kaputte Scheiben sollte man notdürftig abdichten, um weiteres Eindringen von Wasser zu verhindern.Im Schadensfall ist es wichtig, Fotos zu machen, Unterlagen wie Kaufbelege bereitzuhalten und den Versicherer schnell zu informieren - bevor man Reparaturaufträge vergibt.