Tempo 30 aufgrund von Lärmschutz: Gilt das auch für Elektrofahrzeuge, die eigentlich deutlich leiser sein sollten als Autos mit Verbrennungsmotor? Die Antwort ist nicht so einfach, wie es zunächst scheint. Es gibt rechtliche, technische und praktische Gründe, warum Tempo-30-Zonen für alle Fahrzeugtypen gleichermaßen gelten.
Gleiches Recht für alle Autofahrer - unabhängig vom Antrieb
Rechtliche Gleichbehandlung hat Priorität
Das deutsche Straßenverkehrsrecht kennt keine Sonderregelungen für bestimmte Fahrzeugtypen. Laut Experten ist das Gesetz "privilegienfeindlich" - es gilt das Prinzip der Gleichbehandlung. Egal ob Verbrenner, Hybrid oder Elektroauto, alle Autofahrer müssen sich an die vorgeschriebenen Tempolimits halten. Eine Bevorzugung von E-Autos würde zu Verwirrung und Kontrollproblemen führen, argumentiert die Polizei. Denn nicht jedes Elektrofahrzeug ist auch äußerlich als solches zu erkennen.Andere Lärmquellen bei E-Autos
Zwar erzeugen Elektroautos deutlich weniger Motorengeräusche als Verbrenner. Dafür können bei höheren Geschwindigkeiten andere Lärmquellen wie Reifen- und Windgeräusche stärker ins Gewicht fallen. Zudem können E-Autos aufgrund ihrer hohen Leistung und Beschleunigung je nach Fahrweise ähnlich laut sein wie herkömmliche Autos. Aus Lärmschutzgründen ergibt es daher Sinn, für alle Fahrzeuge die gleichen Tempolimits anzuordnen.Einheitliche Regeln für mehr Verkehrssicherheit
Würde man Elektroautos von Tempo-30-Zonen ausnehmen, könnte dies zu Verwirrung und Gefahren im Straßenverkehr führen. Andere Autofahrer könnten denken, die Regelung gelte generell nicht und dann zu schnell fahren. Unterschiedliche Geschwindigkeiten auf derselben Strecke bergen ein erhöhtes Unfallrisiko, argumentiert die Polizei. Daher ist es sinnvoll, für alle Fahrzeuge die gleichen Tempolimits gelten zu lassen.Ausnahmen in Österreich
Während Deutschland an der einheitlichen Regelung festhält, gibt es in Österreich Sonderregelungen für Elektroautos. Dort dürfen deutsche E-Autos auf bestimmten Autobahnabschnitten aufgrund ihrer geringeren Emissionen schneller fahren als Verbrenner - nämlich 130 statt 100 km/h. Diese Ausnahme zeigt, dass es durchaus Spielraum für differenzierte Tempolimits gäbe. In Deutschland hat man sich bislang jedoch für den Grundsatz der Gleichbehandlung entschieden.