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Sep 10, 2024 at 7:24 AM

Erleichterungen bei der Jagd zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest in Hessen

In Teilen Südhessens und im Rhein-Main-Gebiet werden die zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest erlassenen Einschränkungen für die Jagd teilweise gelockert. Das hessische Landwirtschaftsministerium hat bekannt gegeben, dass in der sogenannten Sperrzone I nun sogenannte Ernte- und Bewegungsjagden unter Auflagen möglich sind. Auch in der Sperrzone II, in der bisher ein Jagdverbot galt, werden Lockerungen eingeführt.

Jagdlockerungen zur Eindämmung der Afrikanischen Schweinepest in Hessen

Lockerungen in der Sperrzone I

In der Sperrzone I, auch als Pufferzone bezeichnet, sind nun sogenannte Ernte- und Bewegungsjagden unter Auflagen möglich. Diese Sperrzone bildet den äußeren, infektionsfreien Rahmen um die Sperrzone II. Bisher sollte in der Sperrzone II möglichst Ruhe herrschen, um einen Überblick über die Lage zu bekommen und vor allem zu verhindern, dass Schwarzwild die Sperrzone verlässt und die Krankheit weiterverbreitet. Dieses Jagdverbot in der Sperrzone II wird nun ebenfalls gelockert.

Lockerungen in der Sperrzone II

In der Sperrzone II ist nun die Einzeljagd auf Schalenwild – außer auf Wildschweine – und Beutegreifer tagsüber im offenen Land und mit Abstand zu Schwarzwildbeständen wieder möglich. Dies gilt allerdings nur außerhalb des Kerngebietes sowie außerhalb von Gemeinden rund um nachgewiesene ASP-Fälle. Zudem ist unter bestimmten Voraussetzungen die Jagd auf Federwild, etwa auf die Rabenkrähe, möglich.

Jagderlaubnis nördlich des Mains

Nördlich des Mains und insbesondere im Main-Taunus-Kreis ist aufgrund des fertiggestellten Zauns entlang der Autobahn 60 auch die Einzeljagd auf Schwarzwild wieder erlaubt, auch zur Nachtzeit. Ziel ist es, in diesem bisher infektionsfreien Bereich möglichst viele Wildschweine zu erlegen, um mögliche Infektionsketten in Richtung Taunus zu unterbrechen.

Beitrag zum Schutz der Artenvielfalt

Die Erleichterungen bei der Jagd ermöglichen es den Jägerinnen und Jägern, ihrer Hege-Aufgabe nachzukommen und unter anderem durch die Entnahme von Beutegreifern auch Bodenbrüter zu schützen. Damit wird ein wichtiger Beitrag zum Schutz der Artenvielfalt geleistet.

Kommunale Regelungen in Vorbereitung

Entsprechende Allgemeinverfügungen mit kommunalen Regelungen werden von den Kreisen und den kreisfreien Städten in den kommenden Tagen veröffentlicht.