Neue Grundschulbetreuungsregeln im Main-Kinzig-Kreis ab August

Dec 14, 2024 at 6:21 AM
Im Jahr 2017 entschied der Kreistag im Main-Kinzig-Kreis, sich dem „Pakt für den Nachmittag“ des Landes Hessen anzuschließen. Zunächst wurden vier Schulen mit einem Angebot für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf gestartet. Heutzutage wird der Pakt bereits an 33 Grundschulen umgesetzt und mit dem neuen Unterrichtsjahr kommen noch zwölf weitere Schulen dazu.

Der Beitritt der Bildungseinrichtungen

Am Freitag nahmen die Kreistagsabgeordneten den Beitritt der Bildungseinrichtungen ab. Schuldezernent Jannik Marquart betonte in der Kreistagssitzung, dass ab dem kommenden Jahr alle Grundschulen im Kreis eine Nachmittagsbetreuung anbieten würden, ob im Pakt oder im Schulprofil.

Neue Regeln für die Paktschulen

Ab dem 1. August 2025 gelten neue Regeln für die Paktschulen. Eine wesentliche Veränderung ist die Verlängerung der Betreuungszeit im Modul 1 von 7.30 bis 14.30 Uhr auf 15 Uhr. Dieser Beschluss folgt den pädagogischen Empfehlungen von Schulleitungen und Betreuungsträgern, da die bisherige Zeitspanne zwischen Unterrichtsende und 14.30 Uhr zu kurz erschien.

Die Verlängerung der Betreuungszeit soll dem Wohle der Kinder dienen. Jannik Marquart erklärte in der Sitzung, dass die bisherige Zeitspanne nicht ausreichte, um Mittagessen, Hausaufgabenbetreuung und Pausen zu organisieren.

Die neuen Regeln bringen auch Veränderungen in Bezug auf die Kosten. Für das Modul 1, bei dem die Kinder von 7.30 bis 15 Uhr betreut werden, müssen die Eltern ab sofort einen Beitrag in Höhe von 80 Euro im Monat zahlen. Wer eine Betreuungszeit bis 17 Uhr wählt (Modul 2), zahlt monatlich 160 Euro.

Verdeckte Quersubventionierung

Für Jannik Marquart ist die Frage der Gerechtigkeit eine wichtige. Er kritisiert die „verdeckte Quersubventionierung“, die in vielen Fällen durch höhere Kosten für die Ferienbetreuung und das Modul 2 kompensiert wurde. Für viele Eltern führte diese Situation zu überhöhten und sozial unverträglichen Kosten.

Er betonte, dass es nicht gerecht sei, wenn eine alleinerziehende Mutter, die bis 17 Uhr arbeiten muss, anderen die Betreuung bezahlen müsse. Allerdings gab er zu, dass auch 80 Euro im Monat für einige Familien eine Herausforderung seien können. Die Richtlinie ermöglicht es den Schulen jedoch, Lösungen für Härtefälle zu finden.

Soziale Verträglichkeit der Ferienbetreuung

Die neue Richtlinie sieht vor, dass Eltern künftig keine Betreuung für die gesamte unterrichtsfreie Zeit mehr buchen müssen, sondern sich auf einzelne Ferien beschränken können. Die Kosten für die gesamte Ferienbetreuung werden auf 65 Euro im Monat begrenzt.

Ein weiterer Vorteil ist das Einräumen von Geschwisterrabatten. Die Entscheidung liegt bei der jeweiligen Standortkommune, die die entsprechenden Verluste aus eigener Tasche ausgleichen muss.

Zuschüsse für Grundschulbetreuung

Der Kreis zahlt künftig einheitliche Zuschüsse für die Grundschulbetreuung. Nichtpädagogische Betreuungskräfte sind verpflichtet, spätestens innerhalb von 24 Monaten nach Aufnahme ihrer Tätigkeit an einer zertifizierten Qualifizierungsreihe teilzunehmen.

Die künftigen Kreiszuschüsse für den Pakt setzen auf Einheitlichkeit. Während sich die Zuschüsse aktuell nach der Art des Moduls und dem Qualifizierungsgrad der Mitarbeiter richteten und zwischen 500 und 850 Euro pro Kind und Jahr variierten, zahlt der Kreis ab August jährlich 700 Euro pro betreutem Kind. Dadurch wird der bürokratische Aufwand reduziert und die Zuschüsse an die Betreuungsträger durchschnittlich erhöht.

Die Kommunen profitieren davon, da sie mit Inkrafttreten des Rechtsanspruchs auf die Ganztagsbetreuung ab 2026 ihre deutlich teureren Hortangebote einstellen könnten. Möglicherweise werden Zuschüsse von Städten und Gemeinden zur Betreuung mit dem Kreiszuschuss verrechnet. Allerdings gelten diesbezüglich Einschränkungen, wenn die Kommunen an ihre Zuschüsse Anforderungen stellen, die über die der beschlossenen Richtlinie hinausgehen.

Während sich Grüne und Linke bei der Abstimmung enthielten, votierten die übrigen Fraktionen bis auf die Liberalen für die Neufassung der Richtlinie. Leo Hoffmann (FDP) hatte die Ablehnung seiner Fraktion mit dem Umstand begründet, dass ein klares Signal an das Land, die Kosten für das Modul 1 zu übernehmen, fehle. Und er bemängelt eine unklare Formulierung bezüglich der Elternbeiträge für das Mittagessen.