Die Verlängerung der Betreuungszeit soll dem Wohle der Kinder dienen. Jannik Marquart erklärte in der Sitzung, dass die bisherige Zeitspanne nicht ausreichte, um Mittagessen, Hausaufgabenbetreuung und Pausen zu organisieren.
Die neuen Regeln bringen auch Veränderungen in Bezug auf die Kosten. Für das Modul 1, bei dem die Kinder von 7.30 bis 15 Uhr betreut werden, müssen die Eltern ab sofort einen Beitrag in Höhe von 80 Euro im Monat zahlen. Wer eine Betreuungszeit bis 17 Uhr wählt (Modul 2), zahlt monatlich 160 Euro.
Er betonte, dass es nicht gerecht sei, wenn eine alleinerziehende Mutter, die bis 17 Uhr arbeiten muss, anderen die Betreuung bezahlen müsse. Allerdings gab er zu, dass auch 80 Euro im Monat für einige Familien eine Herausforderung seien können. Die Richtlinie ermöglicht es den Schulen jedoch, Lösungen für Härtefälle zu finden.
Ein weiterer Vorteil ist das Einräumen von Geschwisterrabatten. Die Entscheidung liegt bei der jeweiligen Standortkommune, die die entsprechenden Verluste aus eigener Tasche ausgleichen muss.
Die künftigen Kreiszuschüsse für den Pakt setzen auf Einheitlichkeit. Während sich die Zuschüsse aktuell nach der Art des Moduls und dem Qualifizierungsgrad der Mitarbeiter richteten und zwischen 500 und 850 Euro pro Kind und Jahr variierten, zahlt der Kreis ab August jährlich 700 Euro pro betreutem Kind. Dadurch wird der bürokratische Aufwand reduziert und die Zuschüsse an die Betreuungsträger durchschnittlich erhöht.
Die Kommunen profitieren davon, da sie mit Inkrafttreten des Rechtsanspruchs auf die Ganztagsbetreuung ab 2026 ihre deutlich teureren Hortangebote einstellen könnten. Möglicherweise werden Zuschüsse von Städten und Gemeinden zur Betreuung mit dem Kreiszuschuss verrechnet. Allerdings gelten diesbezüglich Einschränkungen, wenn die Kommunen an ihre Zuschüsse Anforderungen stellen, die über die der beschlossenen Richtlinie hinausgehen.
Während sich Grüne und Linke bei der Abstimmung enthielten, votierten die übrigen Fraktionen bis auf die Liberalen für die Neufassung der Richtlinie. Leo Hoffmann (FDP) hatte die Ablehnung seiner Fraktion mit dem Umstand begründet, dass ein klares Signal an das Land, die Kosten für das Modul 1 zu übernehmen, fehle. Und er bemängelt eine unklare Formulierung bezüglich der Elternbeiträge für das Mittagessen.