Flüchtiger Autodieb in Polizeiverfolgung verwickelt
Die Polizei hat einen 22-jährigen Mann festgenommen, der ohne Führerschein in einem als gestohlen gemeldeten Auto unterwegs war. Der Mann fiel durch seine auffällige Fahrweise auf und versuchte, vor der Polizei zu flüchten, was zu einem Unfall führte. Die Ermittlungen zu dem Vorfall laufen noch.Rasanter Fluchtversuch endet in Kollision und Festnahme
Auffälliges Fahrverhalten zieht Polizeistreife an
Der 22-jährige Fahrer erregte am Sonntagmittag auf der Bundesstraße 3 bei Lahr die Aufmerksamkeit eines anderen Verkehrsteilnehmers. Laut Polizeiangaben fuhr er immer wieder sehr nah an den Gegenverkehr heran und ignorierte die Anhaltezeichen einer Polizeistreife. Die Beamten nahmen daraufhin die Verfolgung des Mannes auf.Bei seiner Flucht vor der Polizei kam es zu einem leichten Zusammenstoß mit einem entgegenkommenden Fahrzeug auf der Bundesstraße 415 in Kuhlbach. Anstatt anzuhalten, setzte der Fahrer seine Flucht fort und prallte schließlich in Seelbach mit dem Wagen in eine Mauer. Die genaue Schadenshöhe ist noch nicht bekannt.Festnahme nach Fluchtversuch zu Fuß
Nachdem der Wagen in die Mauer gefahren war, versuchte der 22-Jährige, zu Fuß zu flüchten. Die Polizeistreife konnte ihn jedoch einholen und festnehmen. Bei der Kontrolle stellte sich heraus, dass der Mann unter Drogeneinfluss stand und der Wagen am Vortag in Frankreich als gestohlen gemeldet worden war.Ob der Festgenommene den Wagen selbst gestohlen hat, ist laut Polizeiangaben noch unklar. Der Mann wurde nach Abschluss der Maßnahmen wieder auf freien Fuß gesetzt. Die Ermittlungen zu dem Vorfall dauern an.Bluttest steht noch aus
Neben dem Verdacht des Fahrens ohne Führerschein und des Fahrens unter Drogeneinfluss, muss auch noch das Ergebnis des Bluttests abgewartet werden. Erst dann können die Ermittler endgültig klären, ob der 22-Jährige tatsächlich unter dem Einfluss von Drogen stand.Die Polizei hat die Ermittlungen zu dem Vorfall aufgenommen und wird weitere Details zu dem Fall bekannt geben, sobald diese vorliegen. Bis dahin bleibt unklar, ob der Festgenommene auch für den Diebstahl des Fahrzeugs verantwortlich ist.