Laut Berechnungen von Rehkitzrettern konnten allein in der Frühjahrsmahd bis zu 20.000 Rehkitze mithilfe von Drohnen gerettet werden. Diese Technologie hat sich als äußerst effizient erwiesen, um die kleinen Tiere vor dem Mähtod zu bewahren. Durch den Einsatz von Drohnen können die Rehkitze frühzeitig entdeckt und in Sicherheit gebracht werden, bevor die Mähmaschinen ihre verheerenden Folgen anrichten.
Die Ausnahmeregelung ermöglicht es nun auch, Wildtiere zu retten, die nach Unfällen nur per Drohne gesichtet werden können. Oft sind diese Tiere verletzt und benötigen dringend Hilfe, die ihnen bisher häufig verwehrt blieb. Mit der Drohnentechnologie können sie schnell aufgespürt und professionell versorgt werden, was ihre Überlebenschancen deutlich erhöht.
Um den Einsatz der Drohnen zum Tierschutz zu erleichtern, wurde der allgemeingültige Mindestabstand von 150 Metern zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- oder Erholungsgebieten aufgehoben. Stattdessen gilt nun die 1:1-Regel, die eine Reduzierung des Abstands auf zehn Meter ermöglicht, wenn entsprechend tief geflogen wird. Diese Flexibilität erleichtert den gezielten Einsatz der Drohnen und trägt dazu bei, noch mehr Tiere in Notlagen zu retten.
Die Verlängerung der Ausnahmeregelung ohne zeitliche Begrenzung zeigt, dass der Schutz von Rehkitzen und anderen Wildtieren eine hohe Priorität für das Bundesverkehrsministerium hat. Mit dieser innovativen Lösung können Tiere in Zukunft noch effektiver vor Gefahren bewahrt werden, sei es in der Landwirtschaft oder nach Unfällen. Der Einsatz von Drohnen zum Tierschutz ist ein wichtiger Schritt, um das Wohlergehen unserer Wildtiere zu fördern und ihre Lebensräume besser zu schützen.