Höcke-Prozess: Verteidigung fordert Einstellung des Verfahrens
Der Prozess gegen den Thüringer AfD-Politiker Björn Höcke wegen des Verwendens einer NS-Parole hat am Montag in Halle begonnen. Höcke selbst wollte zu Beginn der Verhandlung weder gefilmt noch fotografiert werden. Seine Verteidiger haben zum Prozessauftakt die Einstellung des Verfahrens gefordert und die Zuständigkeit des Landgerichts Halle angezweifelt.Höcke-Prozess: Verteidigung prangert "öffentliche Vorverurteilung" an
Verteidigung zweifelt Zuständigkeit des Gerichts an
Die Verteidigung von Björn Höcke hat zum Auftakt des Prozesses beantragt, das Verfahren einzustellen. Noch bevor die Anklage verlesen wurde, bezweifelten die Anwälte in Anträgen die Zuständigkeit des Landgerichts Halle. Sie argumentierten, dass das Gericht für den Fall nicht zuständig sei.Vorwurf der "öffentlichen Vorverurteilung"
Zudem beklagten die Verteidiger eine "öffentliche Vorverurteilung" ihres Mandanten, die das Strafverfahren erheblich störe. Höcke werde "völlig einhellig öffentlich vorverurteilt" und dadurch in seinen Rechten verletzt, so die Argumentation der Anwälte. Nach der Verlesung der Anklage wurde der Prozess für anderthalb Stunden unterbrochen, um über die Anträge der Verteidigung zu beraten.Anklage: Höcke soll Publikum animiert haben
Laut Anklage soll Höcke bei einer Veranstaltung in Merseburg den ersten Teil der Parole "Alles für" selbst ausgesprochen und anschließend das Publikum durch Gesten dazu animiert haben, "Deutschland" zu rufen. Ein zweiter Verhandlungstermin in dieser Sache ist für den 26. Juni geplant.Vorheriges Urteil wegen NS-Parole
Bereits Mitte Mai hatte das Landgericht Halle den Politiker wegen des Verwendens einer NS-Losung in Merseburg zu einer Geldstrafe von 13.000 Euro verurteilt. Gegen dieses Urteil legte die Verteidigung Revision ein. Der Fall geht damit nun an den Bundesgerichtshof, das Urteil ist vorerst noch nicht rechtskräftig. Ursprünglich sollte der Vorfall in Gera zusammen mit dem Fall in Merseburg verhandelt werden.