Kommunen erhöhen Grundsteuer B: Streit um Differenzierung nach Nutzung
Eine Auswertung des Statistischen Landesamts IT.NRW zeigt, dass gut ein Viertel aller Kommunen in Nordrhein-Westfalen die Grundsteuer B im Vergleich zum Vorjahr erhöht haben. Nur fünf Gemeinden haben die Steuer gesenkt. Nun plant die Landesregierung, den Kommunen die Möglichkeit zu geben, die Hebesätze je nach Nutzung - privat oder gewerblich - zu differenzieren. Doch dieser Gesetzentwurf sorgt für Unmut bei den Kommunen.Kommunen sehen sich mit rechtlichen Herausforderungen konfrontiert
Zeitdruck und Rechtsunsicherheit
Die Kommunen selbst sind mit der geplanten Regelung unzufrieden. Sie sehen sich mit einer Reihe von Herausforderungen konfrontiert. Zum einen ist nach ihrer Einschätzung die Zeit bis zum geplanten Inkrafttreten des Gesetzes zum 1. Januar 2025 sehr knapp bemessen. Die Kommunen rechnen mit einer Klagewelle von Grundstückseigentümern und haben rechtliche Bedenken, mit differenzierten Hebesätzen wirklich auf der sicheren Seite zu sein.Streit um gerechte Lastenverteilung
Außerdem haben die Kommunen die Sorge, dass die Festlegung neuer Hebesätze die Frage nach einer gerechten Lastenverteilung zwischen Wohnen und Gewerbe fortan jedes Jahr zu neuen Streitigkeiten in den Städten und Gemeinden führen könnte. Christoph Landscheidt, Präsident des Städte- und Gemeindebundes NRW, kritisiert, dass die Landesregierung mit ihren Vorschlägen für die Hebesätze "deutlich die Folgen der Versäumnisse" zeige. Demnach werde das Wohnen verteuert und das Gewerbe entlastet.Zusätzliche Verwaltungsaufgaben
Die Kommunen sind verärgert, dass ihnen nun vom Land die Detailarbeit aufgebürdet wird. Sie sehen sich mit der Aufgabe konfrontiert, die Hebesätze differenziert nach Nutzung festlegen zu müssen. Dies bedeutet einen erheblichen Mehraufwand für die Verwaltungen, der von den Kommunen kritisch gesehen wird.Auswirkungen auf Bürger und Unternehmen
Die geplante Differenzierung der Grundsteuer B nach Nutzung wird auch Auswirkungen auf Bürger und Unternehmen haben. Je nach Festlegung der Hebesätze können sich die Steuerzahlungen für Privatpersonen und Gewerbetreibende deutlich verändern. Dies könnte zu Unmut in der Bevölkerung und bei Unternehmen führen und die Kommunen vor weitere Herausforderungen stellen.Suche nach Kompromissen
Angesichts der vielfältigen Bedenken und Probleme, die die Kommunen sehen, ist es fraglich, ob der Gesetzentwurf der Landesregierung in der geplanten Form umgesetzt werden kann. Es wird wohl Bedarf an Nachverhandlungen und Kompromissen geben, um die Interessen aller Beteiligten unter einen Hut zu bringen.