Berliner Polizei fahndet: Zweifach-Mörder kehrt nicht in Gefängnis zurück

Jun 21, 2024 at 12:56 PM

Berliner Polizei jagt flüchtigen Mörder: Wie konnte es dazu kommen?

Die Berliner Polizei ist auf der Suche nach einem zweifachen Mörder, der aus der Haft geflohen ist. Der 50-jährige Mann hatte eigentlich einen unbegleiteten Ausgang, kehrte aber nicht wie geplant in die Justizvollzugsanstalt Tegel zurück. Die Behörden haben umgehend eine Fahndung eingeleitet, um den Straftäter schnellstmöglich wieder festzunehmen. Wie konnte es zu dieser Flucht kommen und welche Konsequenzen müssen nun gezogen werden?

Auf der Jagd nach einem gefährlichen Kriminellen

Die Berliner Polizei ist in Alarmbereitschaft: Ein verurteilter Doppelmörder ist aus der Haft geflohen und auf der Flucht. Der 50-jährige Mann hatte eigentlich einen unbegleiteten Ausgang, kehrte aber nicht wie vorgesehen bis 17 Uhr in die Justizvollzugsanstalt Tegel zurück. Daraufhin wurde umgehend eine Fahndung eingeleitet, um den Straftäter schnellstmöglich wieder festzunehmen.Der Flüchtige wurde 1995 wegen zweifachen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt und verbüßt diese Strafe nun seit 27 Jahren. Laut Angaben der Senatsjustizverwaltung wurden ihm seit 2005 regelmäßig Ausgänge ohne Begleitung gewährt, um ihn auf ein Leben in Freiheit vorzubereiten. Bislang habe es dabei keine Beanstandungen gegeben.Bevor der Mann nun den unbegleiteten Ausgang erhielt, wurde ein umfassendes Prüfverfahren durchgeführt. Dazu gehörte auch ein forensisch-psychiatrisches Gutachten eines externen Sachverständigen. Dessen Einschätzung zufolge sei die Lockerung vertretbar gewesen, da keine Anhaltspunkte für eine Nichtrückkehr des Strafgefangenen vorlagen.

Fluchtrisiko unterschätzt?

Dennoch ist es dem Verurteilten nun gelungen, sich der Haft zu entziehen. Die Frage, die sich nun stellt, ist, ob das Fluchtrisiko möglicherweise unterschätzt wurde. Schließlich handelt es sich um einen zweifachen Mörder, der eine lebenslange Freiheitsstrafe verbüßt. Solche Straftäter gelten in der Regel als besonders gefährlich und es ist fraglich, ob ihnen unbegleitete Ausgänge gewährt werden sollten.Die Justizverwaltung betont zwar, dass Lockerungen im Strafvollzug verfassungsrechtlich vorgeschrieben sind, um die Resozialisierung der Betroffenen zu fördern. Allerdings muss dabei stets sorgfältig abgewogen werden, ob das Risiko einer Flucht oder Straftat nicht zu hoch ist. Im vorliegenden Fall scheint diese Abwägung offenbar nicht optimal gelungen zu sein.

Konsequenzen für die Zukunft

Der Vorfall wird sicherlich Konsequenzen haben müssen. Die Behörden werden sicher genau prüfen, wie es zu dieser Flucht kommen konnte und welche Verbesserungen im Strafvollzug und bei der Gewährung von Lockerungen nötig sind, um solche Vorfälle in Zukunft zu verhindern.Möglicherweise werden die Kriterien für unbegleitete Ausgänge verschärft oder zumindest genauer überprüft. Auch eine engmaschigere Überwachung der Straftäter während solcher Lockerungen könnte eine Option sein. Letztendlich muss die Sicherheit der Bevölkerung oberste Priorität haben, ohne dabei die Resozialisierung der Gefangenen aus den Augen zu verlieren.Die Flucht des verurteilten Doppelmörders zeigt, dass es hier offenbar Verbesserungspotenzial gibt. Die Behörden sind nun gefordert, die richtigen Konsequenzen zu ziehen und das Gefängnissystem so anzupassen, dass solche Vorfälle in Zukunft verhindert werden können.