Österreich konfisziert und versteigert Raser-Autos: Ein hartes Gesetz, das Wirkung zeigt
Österreich hat ein neues Gesetz eingeführt, das Raser hart bestraft. Nicht nur drohen hohe Strafen und der Führerscheinentzug, sondern auch die Beschlagnahme und Versteigerung des Fahrzeugs. Dieses Gesetz zeigt bereits erste Wirkung, denn kürzlich wurde das erste konfiszierte Auto versteigert.Ein Gesetz, das Raser abschrecken soll
Null Toleranz für Geschwindigkeitsüberschreitungen
Seit dem 1. März 2024 hat Österreich die Straßenverkehrsordnung (StVO) verschärft und zeigt gegenüber Rasern keinerlei Nachsicht mehr. Bei extremen Geschwindigkeitsüberschreitungen innerhalb von Ortschaften um mehr als 60 km/h oder außerhalb von Ortschaften um mehr als 70 km/h, hat die Polizei nun die Befugnis, das Fahrzeug vorläufig zu konfiszieren. Damit soll ein klares Zeichen gesetzt werden, dass solch rücksichtsloses Verhalten im Straßenverkehr nicht toleriert wird.Beschlagnahme und Versteigerung als Konsequenz
Wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit um mehr als 80 km/h innerhalb oder mehr als 90 km/h außerhalb von Ortschaften überschritten, kann das Fahrzeug sogar endgültig konfisziert werden. Auch wenn der Fahrer in den letzten vier Jahren seinen Führerschein wegen Raserei abgeben musste oder sein Führerschein aufgrund besonders gefährlichen oder rücksichtslosen Verhaltens entzogen wurde, kann dies zur Beschlagnahme des Fahrzeugs führen.Versteigerung als letzte Konsequenz
Der letzte Schritt ist dann die Versteigerung des Fahrzeugs. Diese Maßnahme ist insbesondere bei Wiederholungsgefahr möglich. Dabei fließt der Erlös zu 70 Prozent an den Österreichischen Verkehrssicherheitsfonds des Verkehrsministeriums und 30 Prozent an das jeweilige Bundesland oder den Bund, je nachdem wer den Aufwand der Strafbehörde zu tragen hat.Erste Versteigerung eines Raser-Autos
Kürzlich wurde tatsächlich das erste konfiszierte Auto versteigert. Es handelte sich um einen Peugeot 208 mit 110 PS und Erstzulassung 2018, der in einem eher schlechten Zustand war. Über eine Onlineauktion des Unternehmens Dorotheum konnte der Wagen schließlich für 6800 Euro verkauft werden, nachdem der Startpreis bei 2000 Euro gelegen hatte.Zahlreiche weitere Beschlagnahmungen
Laut Recherchen des Standard wurden in ganz Österreich bisher 133 Fahrzeuge vorläufig beschlagnahmt. Ein Großteil davon musste jedoch wieder ausgehändigt werden. Mindestens 13 Fahrzeuge wurden bisher dauerhaft konfisziert und weitere Auktionen könnten folgen.Konsequenzen für Raser und Fahrzeugeigentümer
Das neue Gesetz sieht vor, dass nicht nur der Raser selbst die Konsequenzen tragen muss. Auch der Eigentümer des Autos ist dafür verantwortlich, dass der Raser nicht mehr mit dem Fahrzeug fährt. Gehört das Auto dem Raser selbst, kann es im Extremfall sogar versteigert werden. Ist es jedoch einem Dritten gehörig, darf es zwar nicht versteigert, aber dem Raser dennoch ein Fahrverbot für dieses Fahrzeug erteilt werden.Klare Botschaft an Raser
Mit diesem harten Gesetz sendet Österreich eine eindeutige Botschaft an alle Raser: Wer sich im Straßenverkehr rücksichtslos und gefährlich verhält, muss mit empfindlichen Konsequenzen rechnen. Die Beschlagnahme und Versteigerung des Fahrzeugs sind dabei nur die Spitze des Eisbergs. Dieses Gesetz zeigt bereits erste Wirkung und dürfte viele Autofahrer davon abhalten, die Geschwindigkeitsbegrenzungen zu missachten.