In der gegenwärtigen steuerlichen Landschaft bieten sich Eltern zahlreiche Möglichkeiten, ihre finanzielle Belastung zu reduzieren. Bereits am 31. Juli 2025 ist die Abgabe der Steuererklärung für das vergangene Jahr fällig. Dies stellt eine Rückkehr zur ursprünglichen Frist dar, nachdem sie während der Corona-Pandemie verlängert worden war. Die jüngsten Entwicklungen im Bereich der Kindergeld- und Kinderfreibeträge sowie andere steuerliche Erleichterungen bieten Eltern die Möglichkeit, erhebliche Vorteile in Anspruch zu nehmen. Neben dem Kindergeld gibt es auch Sonderausgaben wie Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung, die als Abzugsmöglichkeiten berücksichtigt werden können. Zudem können Unterhaltszahlungen für erwachsene Kinder unter bestimmten Umständen als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden.
Die Steuererklärung stellt eine wichtige Pflicht für viele Eltern dar. In diesem Jahr kehrt die Abgabefrist zum traditionellen Termin zurück. Der 31. Juli 2025 markiert den letzten Tag, an dem die Erklärung für das Jahr 2024 beim Finanzamt eingehen muss. Diese Entwicklung folgt einer Reihe von Veränderungen, die seit 2022 stattgefunden haben, als die Pandemienbedingungen allmählich lockergelassen wurden. Für Eltern bedeutet dies, dass sie frühzeitig mit der Vorbereitung beginnen sollten, um alle Vorteile voll auszuschöpfen.
Ein besonderer Fokus liegt auf den steuerlichen Vorzügen, die speziell für Familien mit Kindern bereitstehen. Zum einen steht das Kindergeld zur Verfügung, das monatlich an Eltern ausgezahlt wird. Im Januar 2024 wurde dieses um fünf Euro erhöht und beträgt nun 255 Euro pro Monat. Zusätzlich gibt es den Kinderfreibetrag, der automatisch bei der Einkommenssteuererklärung geprüft wird. Im Jahr 2024 belief sich dieser Betrag auf 6.612 Euro und wird für 2025 auf 6.672 Euro angehoben. Ein weiterer Punkt ist der Freibetrag für Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf (BEA), der bei 2.928 Euro bleibt. Diese Summen zusammen ergeben eine Gesamterleichterung von 9.600 Euro im kommenden Jahr.
Eltern, die für erwachsene Kinder Unterhalt zahlen, können ebenfalls von steuerlichen Vorteilen profitieren. Wenn das erwachsene Kind kein oder nur ein minimales eigenes Vermögen besitzt, kann diese Zahlung als außergewöhnliche Belastung deklariert werden. Für das Jahr 2024 wurde der Höchstbetrag hierfür auf 11.784 Euro festgelegt, was eine Erhöhung gegenüber dem vorherigen Wert von 11.604 Euro darstellt. Für das Steuerjahr 2025 ist ein weiterer Anstieg auf 12.096 Euro vorgesehen. Diese Regelungen sollen sicherstellen, dass Eltern nicht übermäßig belastet werden, wenn sie ihren erwachsenen Nachkommen finanziell unterstützen.
Aufgrund der komplexen Natur der steuerlichen Regelungen ist es ratsam, frühzeitig damit zu beginnen, die verschiedenen Vorteile zu prüfen und zu nutzen. Die frühere Abgabefrist macht es besonders wichtig, sich rechtzeitig mit den neuen Regelungen vertraut zu machen. Durch sorgfältige Planung und Nutzung aller verfügbaren Erleichterungen können Eltern ihre steuerliche Belastung effektiv minimieren und gleichzeitig finanzielle Unterstützung für ihre Familie gewährleisten.