Robert Habeck präsentiert Konzept für Förderung von E-Autos

Dec 12, 2024 at 5:28 AM
Der Absatz von E-Autos in Deutschland befindet sich derzeit in einer Phase des Steigens und Fallens. Die Bundesregierung hat sich bemüht, mit verschiedenen Maßnahmen die Entwicklung der E-Mobilität zu fördern. Ein Konzept des Bundeswirtschaftsministeriums bietet zahlreiche Ideen und Vorschläge.

Die Förderung durch Ladestromguthaben und Steueranreize

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) plant, mit Ladestromguthaben und Steueranreizen den Kauf von Elektroautos zu fördern. E-Autobesitzer sollen beim Laden ihrer Fahrzeuge für einen gewissen Zeitraum finanziell unterstützt werden. So sollen 1.000 Euro Ladestromguthaben für das Laden an öffentlichen Ladesäulen staatlich finanziert werden. Diese Maßnahme soll als Anreiz zum Kauf von E-Autos (Neuwagen und Gebrauchte) wirken.Außerdem plädiert das Ministerium für die Wiedereinführung einer Kaufprämie. Für Käufer eines Elektrofahrzeugs mit niedrigen und mittleren Einkommen sollen eine steuerliche Förderung eingeführt werden. Ein bestimmter Anteil der Anschaffungskosten soll so wie bei der Förderung der energetischen Gebäudesanierung von der Steuer abgesetzt werden können.

Alternative Modelle wie Social Leasing

Für Menschen mit niedrigen Einkommen hält das Ministerium auch alternative Modelle wie ein Social Leasing-Modell für denkbar. In Frankreich gibt es beispielsweise ein solches Angebot. Dort unterstützen die staatlichen Haushalte, deren Referenzeinkommen weniger als 15.400 Euro pro Jahr beträgt, bei den Leasingraten für E-Autos mit bis zu 13.000 Euro pro geleastem Elektrofahrzeug.

Der Einfluss auf den Gebrauchtwagenmarkt

Neben dem Neukauf von E-Autos nimmt das Papier auch den Gebrauchtwagenmarkt in den Blick. Um den Gebrauchtwagenmarkt anzukurbeln, sollen professionelle Batteriechecks mit 100 Euro bezuschusst werden. Der potenzielle Käufer erhält durch den Batteriecheck "Gewissheit über den Zustand der gebrauchten Fahrzeugbatterie und damit über den Restwert des Fahrzeugs".

Flexibilisierung von Strafzahlungen für die Autoindustrie

Im Hintergrund der aktuellen Absatzprobleme schlägt das BMWK vor, mögliche Strafzahlungen für die Autoindustrie aus Verstößen gegen die Flottengrenzwerte zu flexibilisieren. Dadurch würde die Möglichkeit geschaffen, Strafzahlungen aus dem Jahr 2025 durch eine Übererfüllung der Vorgaben für 2026 und 2027 zu vermeiden.In Deutschland haben Autohersteller schon seit einiger Zeit mit Absatzschwierigkeiten bei E-Fahrzeugen zu kämpfen. Im vergangenen Monat ging der Absatz erneut deutlich zurück. Die Spielräume der amtierenden rot-grünen Koalition für Entscheidungen sind allerdings begrenzt. Nach dem Bruch der Ampelkoalition haben SPD und Grüne im Bundestag keine Mehrheit mehr.