Rechtliche Folgen des Verkaufs eines kranken Hundes durch die Stadt Ahlen
In einem aufsehenerregenden Fall hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden, dass eine Frau aus Wülfrath nur einen geringen Anspruch auf Erstattung der Tierarztkosten für ihren Mops "Edda" hat. Die Stadt Ahlen hatte den Hund 2018 gepfändet und anschließend über Ebay-Kleinanzeigen als "kerngesund" verkauft, obwohl das Tier an mehreren Krankheiten litt. Die Käuferin zog daraufhin vor Gericht, um Schadenersatz in Höhe von 19.000 Euro zu fordern. Doch das Gericht sprach ihr lediglich 236 Euro für Impfkosten und die Behandlung von eingewachsenen Wimpern zu.Ein Mops mit vielen Gesundheitsproblemen
Gepfändeter Hund als "kerngesund" verkauft
Die Stadt Ahlen hatte den Mops namens Edda im Jahr 2018 gepfändet und anschließend über Ebay-Kleinanzeigen verkauft. Dabei wurde der Hund als "kerngesund" deklariert. Die Käuferin aus Wülfrath bei Wuppertal, die den Hund erwarb, stellte jedoch fest, dass das Tier an mehreren Krankheiten litt. Der Mops, der inzwischen den Namen Wilma trug, hatte offenbar Probleme mit den Augen und anderen Gesundheitsaspekten.Klage auf Schadenersatz vor dem Landgericht Münster
Die Frau aus Wülfrath zog daraufhin vor das Landgericht Münster, um die Stadt Ahlen zu verklagen. Sie forderte Schadenersatz in Höhe von 19.000 Euro, da sie für die Behandlung des Hundes hohe Kosten aufwenden musste. Das Landgericht Münster sprach der Klägerin jedoch lediglich 236 Euro für Impfkosten und die Behandlung von eingewachsenen Wimpern zu.Revision am Oberlandesgericht Hamm
Unzufrieden mit dem Urteil des Landgerichts Münster, ging die Hundebesitzerin in Revision. Vor dem Oberlandesgericht Hamm forderte sie erneut 19.000 Euro von der Stadt Ahlen, um auch zukünftige Behandlungskosten abzudecken. Außerdem wollte sie, dass der Mitarbeiter, der ihr den Hund verkauft hatte, ebenfalls verurteilt wird.Urteil des Oberlandesgerichts Hamm
Das Oberlandesgericht Hamm bestätigte jedoch das vorausgegangene Urteil des Landgerichts Münster. Demnach hat die Klägerin aus Wülfrath nur einen geringen Anspruch von etwas mehr als 200 Euro auf Erstattung der Tierarztkosten, die durch das Augenleiden des Hundes entstanden sind. Neben den Kosten für den Hund muss die Frau nun auch die Verfahrenskosten von deutlich mehr als 10.000 Euro tragen.