Das Bürgergeld-Gesetz in Deutschland bietet Sicherheiten für Menschen, deren Lebensunterhalt nicht durch eigenes Einkommen abgedeckt wird. Seit dem 1. Januar 2023 stellt diese Leistung ein Existenzminimum sicher und legt klare Rahmenbedingungen für den Umgang mit Vermögenswerten fest.
Die Bundesregierung hat definiert, dass nur Vermögen über 40.000 Euro eingesetzt werden muss. Für jede zusätzliche Person in der Bedarfsgemeinschaft sind weitere 15.000 Euro geschützt. In den ersten zwölf Monaten des Leistungsbezugs kann bislang gespartes Geld beibehalten werden. Nicht alle Vermögenswerte fallen unter diese Regelung; so bleibt beispielsweise betriebliche Altersvorsorge, Basisrente und Riester-Rente unberücksichtigt.
Besonders wichtig ist die Regelung bezüglich Immobilien. Ein selbst bewohntes Haus oder eine Eigentumswohnung gilt als angemessen, wenn die Wohnfläche bestimmten Grenzwerten entspricht. Ein Hausgrundstück mit bis zu 140 Quadratmetern oder eine Wohnung von bis zu 130 Quadratmetern bleiben außerhalb der Bewertung. Zudem darf jeder Erwerbstätige in der Bedarfsgemeinschaft ein Kraftfahrzeug im Wert von mindestens 15.000 Euro besitzen, ohne dies anzurechnen.
Die neuen Vorschriften verdeutlichen, dass das Bürgergeld-System faire und menschliche Bedürfnisse berücksichtigt. Es schafft einen Ausgleich zwischen der Sicherstellung eines Mindestlebensstandards und der Möglichkeit, persönliches Vermögen zu behalten. Dies fördert Vertrauen in das System und unterstützt Empfänger dabei, langfristig ihre wirtschaftliche Unabhängigkeit wiederzuerlangen.