Mit Beginn des Jahres 2025 erleben Eltern in Deutschland eine Reihe von Änderungen, die ihre finanzielle Situation verbessern sollen. Neben der Erhöhung des Kindergeldes gibt es auch Anpassungen an den steuerlichen Freibeträgen. Diese Maßnahmen zielen darauf ab, den Lebensstandard von Familien zu stärken und ihnen entgegenzukommen. Die Bundesregierung hat diese Entscheidungen getroffen, um den Auswirkungen der Inflation entgegenzuwirken und Familien mit mehreren Kindern sowie einkommensschwachen Haushalten insbesondere zu unterstützen.
Die monatliche Kindergeldzahlung wird ab Januar 2025 um fünf Euro pro Kind gesteigert. Dies bedeutet, dass Familien nun 255 Euro pro Kind erhalten. Für das folgende Jahr ist bereits eine weitere Anhebung auf 259 Euro geplant. Diese zusätzlichen Beträge bieten Eltern eine willkommene Entlastung, besonders in Zeiten wachsender Lebenshaltungskosten. Ein weiterer Punkt, der die Familie entlastet, ist der Sofortzuschlag, der ebenfalls erhöht wurde und nun 25 Euro beträgt. Dies profitieren vor allem Haushalte, die staatliche Sozialleistungen beziehen.
Die Erhöhung des Kindergeldes stellt einen wichtigen Schritt dar, um die finanzielle Sicherheit von Familien zu stärken. Zum Beispiel erhält eine Familie mit zwei Kindern nun 510 Euro monatlich, während Familien mit drei Kindern 765 Euro zustehen. Diese Maßnahme soll nicht nur helfen, den monatlichen Haushaltsbedarf zu decken, sondern auch dazu beitragen, langfristig eine bessere finanzielle Planung zu ermöglichen. Zusätzlich wird der Kinderfreibetrag auf 9.600 Euro erhöht, was einer Steigerung von 192 Euro gegenüber dem Vorjahr entspricht. Diese Anpassung berücksichtigt sowohl den Betreuungs- als auch den Erziehungsbedarf der Kinder und sichert deren Existenzminimum.
Um sicherzustellen, dass die neuen Kindergeldbeträge reibungslos ausbezahlt werden, bleiben die bisherigen Auszahlungstermine unverändert. Eltern sollten jedoch aufmerksam sein und die Überweisungstermine nach der Endziffer ihrer Kindergeldnummer verfolgen. Dies hilft, mögliche Verzögerungen zu vermeiden und gewährleistet, dass die Zahlungen rechtzeitig auf ihrem Konto eintreffen. Die Agentur für Arbeit hat bestätigt, dass die Prozeduren für 2025 gleich bleiben und keine wesentlichen Änderungen erwartet werden.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Einführung der Kindergrundsicherung, die ursprünglich geplant war, bislang auf Eis gelegt wurde. Laut Mitteilung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend wird dieses Projekt in der laufenden Legislaturperiode nicht verwirklicht. Stattdessen konzentriert sich die Regierung auf die Umsetzung der aktuellen Maßnahmen, um schnellstmöglich eine Verbesserung der finanziellen Situation von Familien zu erreichen. Eltern, die das Kindergeld beziehen möchten, müssen einen schriftlichen Antrag bei der Familienkasse stellen. Rückwirkend können sie für bis zu sechs Monate vor der Antragstellung Anspruch auf Kindergeld geltend machen. Zudem führt das Finanzamt für Besserverdienende eine Günstigerprüfung durch, um festzustellen, ob der Kinderfreibetrag vorteilhafter ist.