Europäische Gerichte bestätigen Strafen gegen Tech-Giganten
In zwei hochkarätigen Wettbewerbsfällen hat die Europäische Union ihre Entscheidungen gegen Google und Apple vor Gericht durchgesetzt. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat die Strafen der EU-Kommission in letzter Instanz bestätigt, was als Erfolg für die Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager gewertet wird.Wegweisende Urteile für fairen Wettbewerb in der digitalen Wirtschaft
Rückzahlung von 13 Milliarden Euro für Apple
Der erste Fall betrifft die Steuervergünstigungen, die Irland dem Technologiekonzern Apple gewährt hatte. Die EU-Kommission hatte diese als unerlaubte Staatshilfe eingestuft und Apple zur Rückzahlung von 13 Milliarden Euro zuzüglich Zinsen verpflichtet. Auch der EuGH bestätigte nun, dass die sogenannten "Tax Rulings" von Irland an Apple gegen EU-Recht verstießen. Damit bleibt es bei der Rückzahlungsforderung, die auf einem Treuhandkonto liegt, bis eine endgültige Entscheidung getroffen ist.Apple selbst sieht die Entscheidung kritisch und argumentiert, dass das Unternehmen alle Steuern in den USA bezahlt habe. Die Kommission versuche lediglich, die Steuerregeln im Nachhinein zu ändern und missachte dabei das internationale Steuerrecht. Dennoch muss Apple die geforderte Summe zunächst zurückzahlen.Milliardenstrafe für Google wegen Wettbewerbsverzerrung
Im zweiten Fall ging es um den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung durch Google. Die EU-Kommission hatte dem Internetkonzern 2017 eine Strafe von 2,42 Milliarden Euro auferlegt, weil Google seinen eigenen Preisvergleichsdienst "Google Shopping" gegenüber konkurrierenden Angeboten bevorzugt hatte.Der EuGH bestätigte nun die Entscheidung der Kommission. Google habe seine Marktmacht ausgenutzt, indem es die Suchergebnisse seines eigenen Dienstes prominent platzierte, während Wettbewerber nur als einfache Links weiter unten auftauchten. Dadurch hätten Nutzer die Google-Ergebnisse häufiger angeklickt, was den Konkurrenten geschadet habe.Google hatte die Strafe bereits bezahlt und die Auflagen der Kommission erfüllt. Dennoch zog der Konzern den Fall bis vor den EuGH, um die Entscheidung nachträglich anzufechten - ohne Erfolg.Positive Bilanz für EU-Wettbewerbskommissarin Vestager
Die Urteile in den beiden Fällen gelten als Meilensteine im EU-Wettbewerbsrecht. Sie betreffen zum einen den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung und zum anderen unerlaubte Steuervorteile. In beiden Fällen verhängte die Kommission die bis dahin höchsten Strafen.Für die scheidende Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager ist das ein wichtiger Erfolg. Während ihrer Amtszeit hatte die Kommission in einigen Fällen vor Gericht Niederlagen erlitten. Die jetzigen Urteile tragen dazu bei, dass Vestagers Bilanz insgesamt positiv ausfällt.Experten wie der Bonner Kartelljurist Daniel Zimmer sehen die Entscheidungen des EuGH als Bestätigung der Kommissionsarbeit. Zwar sei manches in der Sache durchaus diskutabel, doch insgesamt habe Vestager mit ihren Wettbewerbsentscheidungen Recht behalten.Die Fälle zeigen, dass die EU entschlossen ist, faire Wettbewerbsbedingungen in der digitalen Wirtschaft durchzusetzen - auch gegen mächtige Konzerne wie Google und Apple. Die Urteile dürften richtungsweisend für künftige Auseinandersetzungen zwischen Brüssel und den Tech-Giganten sein.