EU-Abfallrichtlinie: Neue Regelungen für Textilien in Deutschland

Mar 11, 2025 at 10:02 AM
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Am 11. März 2025 trat eine wichtige Änderung der EU-Abfallrahmenrichtlinie in Kraft, die den Umgang mit Textilabfällen in Europa grundlegend verändert. Diese Neuregelung soll das Recycling von Kleidung und anderen Textilien fördern und die Umweltbelastung durch Müll reduzieren. In Deutschland hat sich die Situation jedoch anders entwickelt als in anderen EU-Ländern. Während in vielen Mitgliedstaaten kaputte Kleidungsstücke nicht mehr im Restmüll entsorgt werden dürfen, bleibt in Deutschland ein Großteil des Systems unverändert. Dennoch gibt es einige wichtige Veränderungen und Hinweise zu beachten.

Die neue Richtlinie zielt darauf ab, dass Textilien getrennt von anderen Abfällen gesammelt werden. Diesbezüglich sollen nur noch intakte Kleidungsstücke in Altkleidersammlungen gelangen. In Deutschland wird diese Praxis seit langem beibehalten. Allerdings müssen nun auch kaputte oder verschmutzte Textilien sorgfältiger behandelt werden. Die Gesetzesänderung soll dazu beitragen, dass weniger Textilabfälle verbrannt oder auf Deponien enden und stattdessen wiederverwertet werden können.

In Deutschland wurden bereits vor der neuen Richtlinie etwa 50 bis 65 Prozent der alten Kleidung über spezielle Sammelcontainer entsorgt. Diese werden hauptsächlich von gemeinnützigen Organisationen betrieben. Intakte Kleidungsstücke werden oft an Sozialkaufhäuser weitergegeben oder exportiert. Kaputte Textilien hingegen werden meist verbrannt oder zu Materialien wie Vliesstoffen oder Putzlappen recycelt. Ein großer Teil der Alttextilien landete jedoch weiterhin im Hausmüll und wurde damit oft verbrannt.

Es gibt klare Anweisungen darüber, welche Gegenstände in die Altkleidersammlungen gehören und welche nicht. Saubere, tragbare Kleidungsstücke, Schuhe, Haushaltswaren und Accessoires sind willkommen. Zerschlissene, stark verschmutzte oder kontaminierte Textilien sollten dagegen nicht in den Containern deponiert werden. Diese könnten das Recycling behindern und zusätzliche Kosten verursachen. Der Verband Kommunaler Unternehmen (VKU) empfiehlt daher, solche Artikel weiterhin über den Restmüll zu entsorgen.

Viele Experten warnen vor einer Überlastung des Sammelnetzes durch unnütze Textilien. Thomas Ahlmann, Geschäftsführer von FairWertung, betont die Notwendigkeit, das System nicht zu gefährden. Stattdessen rät er zur vorsichtigen Handhabung und zum bewussteren Konsum. Die Textilindustrie ist bekannt für ihre umweltbelastenden Effekte, darunter hohe CO2-Emissionen und Wasserverschmutzung. Eine nachhaltigere Nutzung von Kleidung – durch längeres Tragen und Auswahl qualitativer Produkte – kann diesen negativen Auswirkungen entgegenwirken.

Die Änderung der EU-Richtlinie stellt einen wichtigen Schritt in Richtung nachhaltigerer Textilentsorgung dar. Sie fordert sowohl die Bürger als auch die Entsorger, ihre Praktiken anzupassen. In Deutschland bleiben viele bestehende Strukturen erhalten, aber es besteht Bedarf an Klarheit und Engagement, um die neuen Anforderungen optimal umzusetzen. Nur so kann ein effektiveres Recycling und eine geringere Umweltbelastung erreicht werden.