Der Fall des Auto-Rambo in Oldenburg (Niedersachsen) hat zahlreiche Augen auf sich gezogen. Ein 46-jähriger Mann, der Anfang Januar 2024 bei der Trecker-Demo im Kreis Cloppenburg einen protestierenden Bauern mit seinem Skoda anfuhr, hat gegen seine Verurteilung Revision eingelegt. Dies hat den Fall an den Bundesgerichtshof in Karlsruhe übergeben, um das Urteil auf Rechtsfehler zu prüfen.
Auto-Rambo bleibt zunächst auf freiem Fuß
Bedeutet dies, dass das Urteil wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung für den 46-jährigen Autofahrer vorerst nicht rechtskräftig ist. Er muss vorerst nicht ins Gefängnis. Dieser Umstand hat zahlreiche Fragen aufgeworfen und die Öffentlichkeit auf den Fall aufmerksam gemacht.Der Skoda-Fahrer überfuhr den Demonstranten bei der Trecker-Demo und verletzte ihn
Rückblickend lässt sich sehen, dass bei der Kundgebung am 8. Januar protestierende Bauern bei Friesoythe nahe Oldenburg mit ihren Treckern und Landmaschinen die Straße versperrten. Der 46-Jährige reagierte wütend und hupend mit seinem blauen Skoda in die Blockade. Dabei wurde ein Demo-Teilnehmer angefahren, auf die Motorhaube und gegen die Windschutzscheibe geschleudert und später von dem Wagen mehrere Meter über den Asphalt gezogen. Die Demonstranten nahmen die Verfolgung auf und alarmierten die Polizei. Glücklicherweise erlitt das Opfer nur leichte Verletzungen und wurde mit einem Rettungshubschrauber in ein Krankenhaus gebracht. Dies zeigt die dramatischen Umstände des Falls und die Gefahren, die bei solchen Demonstrationen auftreten können.Autofahrer bestritt Tötungsabsicht
Vor der Urteilsverkündung vor dem Landgericht Oldenburg am 3. Dezember 2024 gab der Angeklagte zu, die Trecker-Blockade mit seinem Auto durchbrochen zu haben. Er behauptete jedoch, dass er nicht das Ziel gehabt habe, einen Menschen zu verletzen. In seinem letzten Wort richtete er sich direkt an den angefahrenen Landwirt: „Ich wollte Sie nie töten.“ Der Anwalt des Autofahrers hatte in seinem Plädoyer gefordert, den Mann höchstens zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung zu verurteilen. Dies zeigt die Komplexität des Falls und die unterschiedlichen Sichtweisen, die sich daraus ergeben.Neben der Gefängnisstrafe von drei Jahren und sieben Monaten erhielt der 46-jährige eine vierjähriges Fahrverbot und muss nach Ablauf der Zeit eine neue Fahrlizenz bei der Verkehrsbehörde beantragen. Dies ist eine weitere Konsequenz des Falls und zeigt die Bedeutung der Strafe für die Sicherheit auf den Straßen.