Die Fähigkeit der Deutschen im Ausland, an der Wahl teilzunehmen, steht im Mittelpunkt intensiver Diskussionen. Sahra Wagenknecht und ihre Partei BSW haben deutlich gemacht, dass sie die rechtliche Grundlage des Wahlergebnisses in Frage stellen könnten.
Die Schwierigkeiten bei der Teilnahme von Auslandsdeutschen an der Wahl sind vielfältig. Viele Deutsche im Ausland berichten über bürokratische Hürden und zu knappe Fristen, die es ihnen erschwerten oder sogar unmöglich machten, ihre Stimme abzugeben. Diese Probleme wurden bereits vor der Wahl von verschiedenen Persönlichkeiten kritisiert, darunter auch der deutsche Botschafter in London, Miguel Berger, der selbst keine Wahlunterlagen erhalten hatte.
Von den etwa 213.000 registrierten deutschen Wählern im Ausland bleibt unklar, wie viele tatsächlich ihre Stimme abgeben konnten. Rechtsexperten sehen dabei eine mögliche Beeinträchtigung des Grundsatzes der Allgemeinheit der Wahl. Juristisch gesehen können jedoch nur die betroffenen Wähler persönlich Einspruch erheben. Ein Wahlfehler müsste zudem mandatsrelevant sein, um als Grund für eine Anfechtung zu gelten. Die Aussichten auf Erfolg einer solchen Klage werden von Experten als gering eingeschätzt.
In diesem Kontext zeigt sich die Notwendigkeit, das Wahlverfahren für Auslandsdeutsche zu reformieren und zu vereinfachen. Es ist wichtig, sicherzustellen, dass alle Bürgerinnen und Bürger, egal wo sie leben, ihre Stimme ohne unnötige Hindernisse abgeben können. Dies würde nicht nur die demokratischen Prozesse stärken, sondern auch das Vertrauen in die politischen Institutionen fördern.