Rezeptpflichtige Tabletten in Zürich illegal verkauft: Apothekerin bestraft
Jun 18, 2024 at 5:00 AM
Apothekerin verurteilt: Illegaler Verkauf von Betäubungsmitteln
Eine Zürcher Apothekerin wurde rechtskräftig verurteilt, da sie jahrelang rezeptpflichtige Medikamente illegal verkauft hatte. Insgesamt wurden in ihrer Apotheke mehr als 35.000 Tabletten eines betäubungsmittelhaltigen Medikaments ohne gültige Rezepte abgegeben. Die Inhaberin und Geschäftsführerin habe ihre Aufsichts- und Kontrollpflichten verletzt, indem sie ihrem Personal den Verkauf an denselben Mann erlaubte, obwohl die vorgelegten Rezepte aus dem Ausland keine Gültigkeit in der Schweiz hatten.Apothekerin missbraucht Vertrauen und gefährdet Patienten
Jahrelanger illegaler Medikamentenverkauf
Die Apothekerin wurde zwischen September 2016 und November 2021 dabei erwischt, wie sie insgesamt rund 35.400 Tabletten des betäubungsmittelhaltigen Medikaments Lexotanil illegal verkaufte. Dabei habe sie ihre Aufsichts- und Kontrollpflichten verletzt, indem sie ihrem Personal den Verkauf an denselben Mann erlaubte, obwohl die vorgelegten Rezepte eines ausländischen Arztes in der Schweiz keine Gültigkeit besaßen. Hätte die Beschuldigte ihre Pflichten erfüllt, hätte sie ohne Weiteres feststellen können, dass die Rezepte ungültig waren.Durch den illegalen Verkauf generierte die Apotheke einen Erlös von rund 7.200 Franken. Der Verkauf der Tabletten soll bereits ab März 2014 begonnen haben, doch waren die Delikte vor September 2016 bereits verjährt.Harte Strafe für Apothekerin
Wegen fahrlässigen Vergehens gegen das Heilmittelgesetz wurde die Apothekerin zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu je 540 Franken, also insgesamt 54.000 Franken, verurteilt. Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben, unter Ansetzung einer Probezeit von 2 Jahren. Zusätzlich muss sie 7.200 Franken als Ersatzforderung an den Staat bezahlen und die Kosten des Vorverfahrens in Höhe von 800 Franken übernehmen.Die Inhaberin und Geschäftsführerin der Apotheke hat durch ihr Handeln das Vertrauen der Patienten schwer missbraucht und deren Gesundheit gefährdet. Anstatt ihrer Verantwortung als Apothekerin gerecht zu werden, hat sie skrupellos Profit auf Kosten der Patienten gemacht. Das Urteil zeigt, dass solch schwerwiegende Verstöße gegen das Heilmittelgesetz nicht toleriert werden.Weitere Fälle von Medikamentenmissbrauch
Neben dem Fall der Apothekerin gibt es noch weitere Beispiele für den Missbrauch von Medikamenten. So wurde eine 38-jährige Pflegefachfrau verurteilt, die in einem Spital im Kanton Zürich Morphine aus dem Medikamentenschrank entwendete und sich selbst injizierte. Sie besaß einen Schlüssel zum Medikamentenschrank und trug den Bezug der Ampulle wahrheitswidrig in das Medikamentenbuch ein, um den unrechtmäßigen Bezug zu vertuschen.Die Pflegefachfrau wurde wegen Urkundenfälschung, widerrechtlicher Verwendung oder Abgabe von Betäubungsmitteln als Medizinalperson sowie Übertretung des Betäubungsmittelgesetzes zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 40 Franken, also 3.600 Franken, verurteilt. Ob und welche Konsequenzen der Vorfall für ihre Anstellung im Spital hatte, geht aus dem Strafbefehl nicht hervor.Auch Laien können sich strafbar machen
Nicht nur medizinisches Personal, sondern auch Laien können sich im Umgang mit Arzneimitteln und Medikamenten strafbar machen. So wurde ein 54-jähriger Treuhänder rechtskräftig wegen versuchter unerlaubter Verbreitung von Arzneimitteln zu einer Buße von 300 Franken verurteilt. Er hatte im November 2022 über Ebay 250 Packungen mit Kaliumiodid-Tabletten à 65 Milligramm angeboten. Da es sich um ein nicht für den freien Verkauf bestimmtes Arzneimittel handelte und der Treuhänder nicht über die entsprechende Zulassung oder Bewilligung verfügte, wurde der Verkaufsversuch behördlich gestoppt.Diese Fälle zeigen, dass der Umgang mit Medikamenten und Arzneimitteln sehr sensibel ist und sowohl Fachpersonal als auch Laien die geltenden Gesetze und Vorschriften strikt einhalten müssen. Verstöße werden konsequent verfolgt und können empfindliche Strafen nach sich ziehen.