Rückwirkend ab 1. Januar 2024: Retax-Schutz für E-Rezepte

Apotheken und Krankenkassen einigen sich auf Friedenspflicht bei E-Rezepten

Der Deutsche Apothekerverband (DAV) und der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-SV) haben eine Friedenspflicht zu E-Rezepten vereinbart. Rückwirkend zum Jahresanfang sollen fehlerhafte oder fehlende Angaben nicht mehr zu Retaxationen führen.

Wegweisende Vereinbarung für mehr Rechtssicherheit bei der Abrechnung von E-Rezepten

Einigung auf Friedenspflicht bei formalen Mängeln

Die Vereinbarung zwischen DAV und GKV-SV sieht vor, dass rückwirkend ab dem 1. Januar 2024 und zunächst bis zum 31. Dezember 2024 eine Friedenspflicht bei E-Rezepten gilt. Das bedeutet, dass fehlerhafte oder fehlende Angaben, wie beispielsweise die falsche Arztbezeichnung, nicht mehr zu Retaxationen führen werden. Bislang hatten die Kassen formal das Recht, E-Rezepte mit solchen formalen Mängeln vollständig abzusetzen.Die Einigung ist ein wichtiger Schritt, um die Akzeptanz des E-Rezepts bei Ärzten und Apotheken zu stärken. Denn die Umstellung auf das elektronische Rezept hatte in den ersten Monaten zu zahlreichen Problemen geführt, die vor allem die Apotheken zu spüren bekamen. Nun können sie E-Rezepte mit geringeren Risiken einlösen und abrechnen.

Ermessensspielraum für Kassen bei Beanstandungen

Mit der Zusatzvereinbarung wird erstmals ein "Gebot des Augenmaßes" eingeführt. Die Kassen haben damit explizit einen Ermessensspielraum bei der Beanstandung formaler Fehler. In der Vergangenheit hatten sich einige Kassen gern darauf berufen, die Vorschriften strikt umsetzen zu müssen. Nun sollen sie mit Augenmaß retaxieren.Aus Sicht des DAV ist das ein wichtiger Schritt, um Apotheken nicht für Fehler zu bestrafen, die an anderer Stelle im System entstehen. "Die Fehler auf den E-Rezepten werden nicht von den Apotheken verursacht und deshalb dürfen sie dafür auch nicht bestraft werden", betont DAV-Vorsitzender Hans-Peter Hubmann.

Mehr Rechtssicherheit für Apotheken

Mit der Vereinbarung erhalten die Apotheken mehr Rechtssicherheit beim Einlösen und Abrechnen von E-Rezepten. Hubmann zeigt sich erfreut darüber: "Wir hatten die Kassen schon lange aufgefordert, auf Rechnungskürzungen zu verzichten, um die Akzeptanz für das neue E-Rezept nicht aufs Spiel zu setzen. Wir freuen uns, dass die Apotheken nun mehr Rechtssicherheit bekommen."Die Zusatzvereinbarung wurde vom DAV in einer außerordentlichen Mitgliederversammlung einstimmig beschlossen. Auch die Kassenseite hatte bereits zuvor grünes Licht gegeben. Damit ist der Weg frei für eine reibungslosere Einführung des E-Rezepts in den Apotheken.